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Sonstiges  

Klarstellung der Zuständigkeiten

Die Richtlinie Terminwünsche bei Mannschaftsspielbetrieb wurde bezüglich den Zuständigkeiten modifiziert.
Die nachstehende Begründung für die Notwendigkeit dieser Richtlinie wurde von BV Fischer auf allen mfr. Kreistagen bereits gegeben:

Bedingt durch die extrem vielen Sonderwünsche einiger Vereine ist eine ordnungsgemäße Terminplanerstellung teilweise nicht mehr möglich.

Richtlinie Terminwünsche bei Mannschaftsspielbetrieb

Für jede auf Bezirks- oder Kreisebene gemeldete Mannschaft dürfen die Vereine max. zwei Kalenderwochen pro Halbserie als Sperrtermine angeben.

Ausnahmen können –bei entsprechender Begründung- auf Kreisebene vom Kreisvorsitzenden und auf Bezirksebene vom Bezirksvorsitzenden genehmigt werden.

Für die Durchsetzung dieser Richtlinie sind die Spielleiter der jeweiligen Spielklassen zuständig.

Vom mfr. Sportausschuss wurde diese Richtlinie für die Bezirksebene einstimmig beschlossen und tritt zur Saison 2010/11 in Kraft.

Für die Kreisebene liegt die Übernahme dieser Richtlinie in der Zuständigkeit der Kreise.
Die Kreise Ansbach, Neustadt, Fürth, Erlangen, Hersbruck, Nürnberg und Weißenburg haben sich dieser Richtlinie angeschlossen.

 

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